Erwägungsgrund 9 32013R1301
Um gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit den ganz oder teilweise aus dem Unionshaushalt finanzierten Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung einen möglichst hohen Zusatznutzen zu bewirken, werden Synergien insbesondere zwischen der Durchführung des EFRE und der Initiative "Horizont 2020"- das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation angestrebt, wobei jedoch deren unterschiedliche Ziele zu beachten sind.