Erwägungsgrund 19 32013R1301
Im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung müssen integrierte Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen, demografischen und sozialen Herausforderungen in städtischen Gebieten, einschließlich funktionaler Stadtgebiete - unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, Verbindungen zwischen Stadt und Land zu fördern - unterstützt werden. Die Prinzipien für die Auswahl der Stadtgebiete, in denen integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung umgesetzt werden sollen, sowie die ungefähren Beträge für diese Maßnahmen sollten in der Partnerschaftsvereinbarung festgelegt werden, wobei mindestens 5 % der EFRE-Mittel auf nationaler Ebene für diesen Zweck vorzusehen sind. Der Umfang jeder Übertragung von Aufgaben an städtische Behörden sollte von der Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit der jeweiligen städtischen Behörde entschieden werden.