Erwägungsgrund 11 32013R1379
Es ist angebracht, gemeinsame Bedingungen für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden durch die Mitgliedstaaten, für die Ausdehnung der von den Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden genehmigten Regeln und die Verteilung der damit verbundenen Kosten festzulegen. Die Ausdehnung der Regeln sollte von der Kommission genehmigt werden.