Erwägungsgrund 4 32013R1379
Bei der Durchführung der Bestimmungen der GMO muss den internationalen Verpflichtungen der Union und insbesondere ihren Verpflichtungen gemäß den Regeln der Welthandelsorganisation Rechnung getragen werden. Im Bereich des Handels mit Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen mit Drittländern sollten die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb gewährleistet werden, insbesondere durch Beachtung der Nachhaltigkeit und die Anwendung von Sozialstandards, die den für Unionserzeugnisse geltenden Anforderungen gleichwertig sind.