Erwägungsgrund 20 32013R1379
Um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit sicherzustellen, sollten Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, die in der Union in Verkehr gebracht werden, ungeachtet ihrer Herkunft den geltenden Lebensmittelsicherheits- und Hygienevorschriften entsprechen.