Erwägungsgrund 17 32013R1379
Um den Preisunterschieden in der Union Rechnung zu tragen, sollte jede Erzeugerorganisation für Fischereierzeugnisse das Recht haben, einen Preis vorzuschlagen, mit dem der Lagerhaltungsmechanismus ausgelöst wird. Dieser Auslösepreis sollte so festgesetzt werden, dass ein fairer Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern aufrechterhalten wird.