Erwägungsgrund 18 32013R0167
Somit sollten UN-ECE-Regelungen und Änderungen an UN-ECE-Regelungen, denen die Union in Anwendung des Beschlusses 97/836/EG zugestimmt hat, in die Rechtsvorschriften über die EU-Typgenehmigung aufgenommen werden. Dementsprechend sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, die notwendigen Änderungen an Anhang I dieser Verordnung oder an den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten zu beschließen.