Erwägungsgrund 9 32013R0167
In der Richtlinie 2003/37/EG sind die Bestimmungen für die EG-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung für geländegängige Fahrzeuge und Side-by-Side-Fahrzeuge wie Zugmaschinen festgelegt. Diese Fahrzeugtypen sollten daher auch von dieser Verordnung erfasst werden, sofern der betreffende Fahrzeugtyp unter eine in dieser Verordnung genannte Fahrzeugklasse fällt und allen Anforderungen dieser Verordnung entspricht.