Erwägungsgrund 2 32013R0167
Im Interesse der Entwicklung und des Funktionierens des Binnenmarkts der Union sollten die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein Typgenehmigungsverfahren der Union ersetzt werden, das auf dem Grundsatz einer vollständigen Harmonisierung beruht; zugleich sollten Kosten-Nutzen-Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen, gebührende Berücksichtigung finden.