Erwägungsgrund 7 32013R0167
Diese Verordnung sollte die Maßnahmen auf nationaler Ebene und auf Unionsebene in Bezug auf die Verwendung land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge auf Straßen unberührt lassen; dazu zählen unter anderem besondere Vorschriften für Führerscheine, die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit oder Zugangsregelungen für bestimmte Straßen.