Erwägungsgrund 33 32013R0345
Damit qualifizierte Risikokapitalfonds auf effiziente Art und Weise leichter grenzüberschreitend vermarktet werden können, sollte der Verwalter so schnell wie möglich registriert werden.
Damit qualifizierte Risikokapitalfonds auf effiziente Art und Weise leichter grenzüberschreitend vermarktet werden können, sollte der Verwalter so schnell wie möglich registriert werden.