Erwägungsgrund 37 32013R0345
Um in der gesamten Union transparente Bedingungen für den Vertrieb von qualifizierten Risikokapitalfonds aufrechtzuerhalten, sollte die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) („ESMA“), die durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzt wurde, mit der Führung einer zentralen Datenbank betraut werden, in der alle gemäß dieser Verordnung registrierten Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds und die von ihnen verwalteten qualifizierten Risikokapitalfonds aufgelistet sind.