Erwägungsgrund 55 32013R0345
Diese Verordnung sollte die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf qualifizierte Risikokapitalfonds nicht berühren.
Diese Verordnung sollte die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf qualifizierte Risikokapitalfonds nicht berühren.