Erwägungsgrund 11 32015R1843
Es ist weiter angebracht, die Verfahrensregeln festzulegen, die bei der Untersuchung zu befolgen sind, insbesondere die Rechte und Pflichten der Behörden der Union und der betroffenen Parteien, sowie die Bedingungen, unter denen interessierte Parteien Zugang zu Informationen erhalten und darum ersuchen können, über die wichtigsten Tatsachen und Überlegungen unterrichtet zu werden, die sich aus dem Untersuchungsverfahren ergeben.