Erwägungsgrund 8 32015R1843
Die institutionelle Rolle des Ausschusses nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags bei der Beratung der Organe der Union in allen Fragen der Handelspolitik sollte beachtet werden. Daher sollte dieser Ausschuss über die Entwicklung von Einzelfällen unterrichtet werden, um ihm die Möglichkeit zu geben, die weiterreichenden politischen Folgen zu erwägen.