Erwägungsgrund 12 32015R1843
Wenn die Union nach dieser Verordnung tätig wird, ist der Notwendigkeit eines zügigen und wirksamen Vorgehens durch die Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Beschlussfassungsverfahren Rechnung zu tragen.
Wenn die Union nach dieser Verordnung tätig wird, ist der Notwendigkeit eines zügigen und wirksamen Vorgehens durch die Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Beschlussfassungsverfahren Rechnung zu tragen.