Erwägungsgrund 15 32015R1843
Das Beratungsverfahren sollte für die Aussetzung laufender Prüfungsmaßnahmen angewendet werden, da sich diese Maßnahmen und ihre Folgen auf den Erlass der Maßnahmen auswirken.
Das Beratungsverfahren sollte für die Aussetzung laufender Prüfungsmaßnahmen angewendet werden, da sich diese Maßnahmen und ihre Folgen auf den Erlass der Maßnahmen auswirken.