Erwägungsgrund 14 32015R1843
Die Durchführung der in dieser Verordnung vorgesehenen Untersuchungsverfahren erfordert einheitliche Bedingungen für den Erlass von Beschlüssen über die Durchführung dieser Untersuchungsverfahren und der sich daraus ergebenden Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen werden.