Erwägungsgrund 9 32015R1843
Es empfiehlt sich vorzusehen, dass die Union im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen handelt und dass sie — sofern sich diese Verpflichtungen aus Übereinkünften ergeben — das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten, das mit diesen Übereinkünften bezweckt wird, wahrt.