Erwägungsgrund 7 32015R1843
Das Recht der Mitgliedstaaten, solch einen Mechanismus in Anspruch zu nehmen, sollte jedoch nicht die Möglichkeit der Mitgliedstaaten berühren, gleiche oder ähnliche Angelegenheiten über andere bestehende Verfahren der Union und insbesondere in dem Ausschuss nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags zur Sprache zu bringen.