Verordnung (EU) 2016/400 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zur Anwendung der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits vorgesehenen Schutzklausel und des dort vorgesehenen Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken
Die Zuverlässigkeit der Statistiken über sämtliche Einfuhren aus der Republik Moldau in die Union ist daher für die Feststellung, ob die Voraussetzungen für die Anwendung von Schutzmaßnahmen erfüllt sind, von ausschlaggebender Bedeutung.
Erwägungsgrund 9 32016R0400Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen