Erwägungsgrund 6 32016R0400
Bestimmte Begriffe wie „bedeutende Schädigung“, „drohende bedeutende Schädigung“ und „Übergangszeit“, die in Artikel 169 des Abkommens genannt werden, sollten definiert werden.
Bestimmte Begriffe wie „bedeutende Schädigung“, „drohende bedeutende Schädigung“ und „Übergangszeit“, die in Artikel 169 des Abkommens genannt werden, sollten definiert werden.