Verordnung (EU) 2016/400 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zur Anwendung der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits vorgesehenen Schutzklausel und des dort vorgesehenen Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken
Es sollten genaue Vorschriften für die Einleitung von Untersuchungen, den Zugang zu den zusammengetragenen Informationen und deren Überprüfung durch die interessierten Parteien, die Anhörung der beteiligten interessierten Parteien sowie Möglichkeiten zur Stellungnahme für diese Parteien vorgesehen werden.
Erwägungsgrund 11 32016R0400Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen