Erwägungsgrund 17 32016R0400
Aus Gründen der Transparenz sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Durchführung des Abkommens sowie über die Anwendung der Schutzmaßnahmen und des Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken vorlegen.