Erwägungsgrund 16 32016R0400
Artikel 148 des Abkommens sieht Verfahren zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse vor. Diese Verordnung sollte auch die Möglichkeit vorsehen, die Präferenzzölle für höchstens sechs Monate auszusetzen, falls die Einfuhren dieser Erzeugnisse die in Anhang XV-C des Abkommens festgelegten jährlichen Einfuhrmengen erreichen.