Erwägungsgrund 29 32016R0424
Alle Wirtschaftsakteure, die Teil der Liefer- und Vertriebskette sind, sollten die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass sie nur Teilsysteme und Sicherheits-bauteile auf dem Markt bereitstellen, die dieser Verordnung entsprechen. Es muss eine klare und verhältnismäßige Verteilung der Pflichten vorgesehen werden, die auf die einzelnen Wirtschaftsakteure je nach ihrer Rolle in der Liefer- und Vertriebskette entfallen.