Erwägungsgrund 65 32016R0424
Wenn andere als die Durchführung oder Verstöße betreffende Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Verordnung geprüft werden, d. h. in einer Sachverständigengruppe der Kommission, sollte das Europäische Parlament im Einklang mit der jetzigen Praxis umfassende Informationen und Unterlagen und, soweit zweckmäßig, eine Einladung zur Teilnahme an Sitzungen erhalten.