Art. 66 32016R0796
Finanzvorschriften
Der Verwaltungsrat erlässt nach Anhörung der Kommission die für die Agentur geltenden Finanzvorschriften. Diese Vorschriften dürfen von der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 nicht abweichen, es sei denn, besondere Merkmale der Funktionsweise der Agentur erfordern es und die Kommission hat dem zuvor zugestimmt.