Erwägungsgrund 11 32017R1991
Die in dem Registrierungsantrag enthaltenen und der mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (im Folgenden „ESMA“) zur Verfügung gestellten Informationen sollten bei der Organisierung und Durchführung von vergleichenden Analysen nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 und ausschließlich im Rahmen der Richtlinie 2011/61/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013, (EU) Nr. 346/2013 und (EU) Nr. 1095/2010, einschließlich der Vorschriften über die Sammlung von Informationen, verwendet werden. Dies sollte in keiner Weise das Ergebnis der bevorstehenden Überprüfungen der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 und der Richtlinie 2011/61/EU durch den Gesetzgeber vorwegnehmen.