Erwägungsgrund 14 32017R1991
Die ESMA sollte Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Vorlage bei der Kommission ausarbeiten können. Diese Standards sollten die gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 345/2013 und (EU) Nr. 346/2013 in dem Registrierungsantrag den zuständigen Behörden von den Verwaltern oder Fonds vorzulegenden Angaben und den Teil dieser Angaben, der durch die zuständigen Behörden der ESMA zur Verfügung gestellt werden sollte, näher festlegen, damit die ESMA gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 vergleichende Analysen organisieren und durchführen kann.