Erwägungsgrund 18 32017R1991
Im Rahmen der Arbeiten der Kommission an der Kapitalmarktunion wurde festgestellt, dass die Definition des Vertriebs und die Unterschiede bei der Auslegung dieses Begriffs durch die zuständigen nationalen Behörden wesentliche Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen darstellen. Die Kommission sollte daher die Eignung dieser Definition überprüfen.