Erwägungsgrund 21 32017R1991
Diese Verordnung sollte die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf qualifizierte Risikokapitalfonds nicht berühren. Solche Fonds können als Vehikel für staatliche Beihilfen dienen, um die Risikokapitalfinanzierung von KMU zu fördern, beispielsweise indem private Anleger gegenüber öffentlichen Anlegern bevorzugt werden, sofern eine solche Beihilfe mit den Beihilfevorschriften und insbesondere mit der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vereinbar ist.