Erwägungsgrund 9 32017R1991
Qualifizierten Risikokapitalfonds sollte es ferner erlaubt sein, sich längerfristig an der Finanzierungsleiter für nicht börsennotierte KMU, für nicht börsennotierte kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung und für an KMU-Wachstumsmärkten notierte KMU zu beteiligen, um ihr Potenzial für die Renditegenerierung durch wachstumsstarke Unternehmen zu verbessern. Daher sollte es ihnen erlaubt sein, nach der ersten Investition Anschlussinvestitionen zu tätigen.