Art. 17c 32017R2107
Aufzeichnung der Fänge von Weißem Thun im Südatlantik
Die Flaggenmitgliedstaaten, deren Schiffe Weißen Thun im Südatlantik fangen, melden ihre genauen und validierten Fänge an Weißem Thun im Südatlantik dem ICCAT-Sekretariat als Teil der Task-I- und Task-II-Daten gemäß Artikel 50.