Erwägungsgrund 26 32018R1672
Damit die Folgemaßnahmen zu dieser Verordnung erfolgreich sind, sind ein wirksamer Informationsaustausch zwischen den einschlägigen Behörden sowie zwischen den zentralen Meldestellen im Rahmen der für diese Stellen geltenden Rechtsvorschriften und die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen in der Union von großer Bedeutung; daher sollte die Kommission bis zum 1. Juni 2019 prüfen, ob ein gemeinsames Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung eingerichtet werden kann.