Erwägungsgrund 8 32018R1672
Es wurden Fortschritte in Bezug auf Einblicke in die Mechanismen, die für die grenzüberschreitende Verbringung illegal erworbener Werte genutzt werden, erzielt. Infolgedessen wurden die FATF-Empfehlungen aktualisiert, die Richtlinie (EU) 2015/849 hat Änderungen des Rechtsrahmens der Union eingeführt, und es wurden neue bewährte Verfahren entwickelt. Angesichts dieser Entwicklungen sowie der Ergebnisse der Bewertung bestehender Rechtsvorschriften der Union ist es notwendig, die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 zu ändern. Angesichts der umfangreichen Änderungen, die notwendig wären, sollte jedoch Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt werden.