Erwägungsgrund 36 32018R1672
Auch wenn die meisten Mitgliedstaaten bereits auf freiwilliger Basis ein einheitliches Meldeformular, den EU-Vordruck zur Anmeldung von Barmitteln, verwenden, sollten — um die einheitliche Anwendung von Kontrollen und die effiziente Bearbeitung, Übermittlung und Analyse der Erklärungen durch die zuständigen Behörden sicherzustellen — der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, die Muster für das Anmelde- bzw. Offenlegungsformular anzunehmen, die Kriterien für einen gemeinsamen Rahmen für das Risikomanagement zu bestimmen, die technischen Regeln für den Informationsaustausch sowie das zu verwendende Muster des Formulars für die Übermittlung von Informationen und Regeln und das Format für die Übermittlung statistischer Informationen an die Kommission festzulegen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.