Erwägungsgrund 29 32018R1672
Um diese Verordnung bekannt zu machen, sollten die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission geeignete Materialien mit Blick auf die Pflicht zur Anmeldung oder Offenlegung von Barmitteln ausarbeiten.
Um diese Verordnung bekannt zu machen, sollten die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission geeignete Materialien mit Blick auf die Pflicht zur Anmeldung oder Offenlegung von Barmitteln ausarbeiten.