Erwägungsgrund 14 32018R0264
Der Unterschied zwischen den zu Unrecht gezahlten Beträgen im Vergleich zu den durch die Verordnungen (EG) Nr. 2267/2000 und (EG) Nr. 1993/2001 festgesetzten Produktionsabgaben im Zuckersektor und die durch die vorliegende Verordnung festgesetzten Abgaben sollte erstattet werden.