Erwägungsgrund 3 32018R0264
Im Zuge der Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker wurde die Verordnung (EG) Nr. 2038/1999 durch die Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates aufgehoben und ersetzt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates wurde die Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 aufgehoben und ersetzt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 318/2006, die anschließend aufgehoben und in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates aufgenommen wurde, wurde das System der Selbstfinanzierung der Produktionsabgabenregelung mit einem System variabler Zuckerproduktionsabgaben durch eine neue Produktionsabgabe ersetzt, die auf die Leistung eines Beitrags zur Finanzierung der im Zuckersektor im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker anfallenden Ausgaben ausgerichtet ist. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, durch die die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 aufgehoben und ersetzt wurde, galt diese vorübergehende Produktionsabgabe bis zum 30. September 2017.