Erwägungsgrund 8 32018R0264
Die Revision der Produktionsabgaben für die Wirtschaftsjahre 1999/2000 und 2000/2001 wird sich auf den Betrag auswirken, den die Zuckererzeuger den Zuckerrübenerzeugern für den Unterschied zwischen dem Höchstbetrag der A- oder B-Abgabe und dem für die betreffenden Wirtschaftsjahre erhobenen Betrag dieser Abgaben zu zahlen hatten.