Erwägungsgrund 10 32019R1155
Wenn die Zuständigkeit des Konsulats des vertretenden Mitgliedstaats über das Gastland hinausgeht, sollte die Vertretungsvereinbarung diese Drittstaaten erfassen können.
Wenn die Zuständigkeit des Konsulats des vertretenden Mitgliedstaats über das Gastland hinausgeht, sollte die Vertretungsvereinbarung diese Drittstaaten erfassen können.