Erwägungsgrund 12 32019R1155
Angesichts der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten, vor allem in Bezug auf die Migrations- und Sicherheitsrisiken sowie angesichts der Beziehungen, die die Union zu bestimmten Ländern unterhält, sollten die Konsulate an den einzelnen Standorten prüfen, ob die Vorschriften zur Ausstellung von Visa für die mehrfache Einreise angepasst werden müssen, um eine eine günstigere oder restriktivere Anwendung zu ermöglichen. Bei einer günstigeren Anwendung der Bestimmungen für die Erteilung von Visa für die mehrfache Einreise mit langer Gültigkeitsdauer sollte insbesondere berücksichtigt werden, ob Handelsabkommen über die Mobilität von Geschäftsleuten bestehen. Auf der Grundlage dieser Prüfung sollte die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten Vorschriften über die Bedingungen für die Erteilung solcher Visa erlassen, die in den jeweiligen Konsularbezirken anzuwenden sind.