Erwägungsgrund 9 32019R1155
Die Vertretungsvereinbarungen sollten gestrafft und erleichtert und Hindernisse für den Abschluss solcher Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten ausgeräumt werden. Der vertretende Mitgliedstaat sollte für das gesamte Visumverfahren ohne Beteiligung des vertretenen Mitgliedstaats verantwortlich sein.