Erwägungsgrund 14 32019R1155
Um sicherzustellen, dass alle wichtigen Faktoren und möglichen Auswirkungen der Anwendung derartiger Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden und wegen der politisch besonders sensiblen Art von Maßnahmen zur Verstärkung der Kooperation eines Drittstaats bei der Rückübernahme und ihrer horizontalen Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten und die Union selbst und insbesondere auf ihre Außenbeziehungen und das allgemeine Funktionieren des Schengen-Raums sollten dem Rat auf Vorschlag der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Durch die Übertragung derartiger Durchführungsbefugnisse an den Rat wird der potenziell politisch sensiblen Natur der Durchführung der Maßnahmen zur Verstärkung der Kooperation eines Drittstaats bei der Rückübernahme angemessen Rechnung getragen, auch aufgrund der Visaerleichterungsabkommen, die Mitgliedstaaten mit Drittstaaten geschlossen haben.