Erwägungsgrund 20 32019R1155
Die Systeme für die elektronische Beantragung sind ein wichtiges Instrument zur Vereinfachung der Antragsverfahren. Unter umfassender Nutzung der jüngsten rechtlichen und technologischen Entwicklungen sollte künftig eine gemeinsame Lösung entwickelt werden, die auf eine Digitalisierung abzielt, damit es ermöglicht wird, dass Anträge online gestellt werden, um den Bedürfnissen der Antragsteller entgegenzukommen und mehr Besucher für den Schengen-Raum anzuziehen. Einfache und schlanke Verfahrensgarantien sollten ausgebaut und einheitlich angewendet werden. Darüber hinaus könnten Befragungen sofern möglich durchgeführt werden, indem moderne digitale Instrumente und Fernkommunikationsmittel wie Sprach- oder Videoanrufe über das Internet genutzt werden. Die Grundrechte der Antragsteller sollten während des Verfahrens garantiert werden.