Erwägungsgrund 15 32019R1155
Antragstellern, deren Visumantrag abgelehnt wurde, sollte ein Rechtsbehelf zustehen. Die Mitteilung über die Ablehnung sollte nähere Angaben zu den Ablehnungsgründen und dem Verfahren für die Einlegung eines Rechtsbehelfs enthalten. Während des Rechtsbehelfsverfahrens sollten Antragsteller Zugang zu allen maßgeblichen Informationen über ihren Fall im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht erhalten.