Erwägungsgrund 3 32019R1155
Mit der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für geplante Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen festgelegt.