Erwägungsgrund 17 32019R1155
Die Schengen-Zusammenarbeit vor Ort ist für die einheitliche Anwendung der gemeinsamen Visumpolitik und eine angemessene Bewertung der Migrations- und Sicherheitsrisiken von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sollten die Mitgliedstaaten die praktische Anwendung einzelner Bestimmungen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und des Migrationsrisikos bewerten. Die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen den Konsulaten an den einzelnen Standorten sollten von den Delegationen der Union koordiniert werden.