Erwägungsgrund 4 32019R1155
Die Visaanträge sollten von Konsulaten oder — abweichend davon — von zentralen Behörden geprüft und beschieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Konsulate und die zentralen Behörden über ausreichende Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort verfügen, damit das Visumverfahren vollständig eingehalten wird.